Mitreden unerwünscht? Rederecht für Inklusionsbeirat in Bergedorf

Nach einer heftigen Debatte in der Bergedorfer Bezirksversammlung am 29.01.26 um das Rederecht für den Inklusionsbeirat Bergedorf, sah es erst einmal nicht gut aus für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Nun konnte aber unter Einbeziehung aller Parteien eine sinnvolle Einigung erzielt werden.

„Menschen mit Behinderung haben mit Hürden und Barrieren zu kämpfen, die für andere Menschen nicht immer sichtbar sind“, sagte Johan Graßhoff, stellvertretender Vorsitzender der Bergedorfer Linksfraktion. „Deshalb ist es wichtig, dass der Inklusionsbeirat in allen Fachausschüssen sprechen kann.“

Nach den sehr kontroversen Diskussionen in der letzten Bezirksversammlung konnte nun auf dem Hauptausschuss am 12.02.26 eine Einigung erzielt werden: Der Inklusionsbeirat erhält ein permanentes Rederecht im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration. In allen anderen Ausschüssen hat der Beirat das Recht Stellungnahmen zu versenden und diese mündlich vorzustellen und zu erläutern. 

„Dies ist ein bedeutender Schritt für Bergedorf, da jetzt Menschen mit Behinderung öffentlich gehört werden und ihre Aspekte aktiv einbringen können“, sagte Johan Graßhoff. 

Die Grundforderung nach einem Rederecht in allen Ausschüssen bleibt für uns bestehen. Wir bleiben am Thema dran. 

 

Hintergrundinfos:

Was ist ein Inklusionsbeirat?

Ein Inklusionsbeirat ist ein beratendes Gremium, das sich für die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Er berät Politik und Verwaltung bei Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Ein Inklusionsbeirat kann zum Beispiel:

  • Stellungnahmen zu Bauprojekten abgeben bezüglich Barrierefreiheit
  • Mitwirken bei der Gestaltung von Nahverkehr, Bildung oder Freizeitangeboten
  • auf Probleme aufmerksam machen und Verbesserungsvorschläge einbringen
  • die Interessen von Menschen mit Behinderungen öffentlich vertreten