E-Scooter in Hamburg-Bergedorf

Das „Bereithaltung von E-Scootern im öffentlichen Raum“ ist in Hamburg erlaubt, ja sogar von der Stadt erwünscht, denn E-Scooter sollten Teil der Hamburger Verkehrswende werden. Dieses Ziel ist weit verfehlt, denn laut Studien werden E-Scooter größtenteils für Strecken genutzt, die sonst zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Bus zurückgelegt worden wären.

Inzwischen wächst auch in der Bevölkerung der Ärger über die Scooter: Sie werden sowohl von den Betreibenden als auch von den Nutzerinnen und Nutzern häufig rücksichtslos abgestellt, so dass sie Fuß- und Radwege blockieren.

„Dazu kommt noch, dass falsch abgestellte E-Scooter die Steuerzahler eine Menge Geld kosten“, sagt Robert Gruber, Mitglied der Bergedorfer Linksfraktion.

Allein in den Monaten Oktober bis Dezember stellte die Stadtreinigung 12.820 Fahrzeuge von den Rad- und Gehwegen in geeignete Abstellflächen um. Das sind monatliche Kosten in Höhe von 41.560 €, die allein die Stadt trägt.

„Wir fordern eine rechtliche Prüfung, ob es sich bei den ausleihbaren E-Scootern um einen Gemeingebrauch der Wege handelt. Auch wäre eine Sondernutzungsgebühr für die Betreibenden von E-Scootern denkbar, wie es sie z. B. in Hannover gibt“, sagt Robert Gruber.

Die Fraktion der LINKEN stellte dazu einen Antrag in der Bergedorfer Bezirksversammlung vom 30.04. (Den Wortlaut finden Sie hier.) Der Antrag wurde abgelehnt, wir bleiben aber am Thema dran.